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Autor Thema: Kostenfalle Autounfall im Ausland
bluestrand
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ID # 5




  erstellt: 16. April 2003 14:58    zitat    pm   mail   
Wer mit dem Auto ein Ferienziel im Ausland ansteuert, sollte sich rechtzeitig über den passenden Versicherungsschutz informieren. Denn: Ist der Urlauber im Ausland in einen Kfz-Unfall verwickelt, muss er mit anderen Versicherungs- und Regulierungspraktiken rechnen als in der Heimat. So gilt für die Schadenregulierung in der Regel das nationale Recht am Unfallort und damit ein oft niedriger gesetzlicher Schadenersatzanspruch.

Mit Vollkasko- und Unfallpolice richtig versichert
Darum empfiehlt die Versicherungskammer Bayern den Abschluss einer Vollkasko- und Unfallversicherung. Diese treten im Fall eines selbst- oder unverschuldeten Autounfalls ein und können Defizite des Haftungsrechts im Gastland ausgleichen. Ähnlich verhält es sich, wenn der Urlauber mit einem Mietwagen einen Autounfall verursacht: hier gleicht seine Kfz-Haftpflichtversicherung die eventuelle Differenz zwischen der im Mietvertrag festgelegten Deckungssumme und den Ansprüchen des Geschädigten aus.

Autoschutzbrief und Grüne Karte nicht vergessen
Als Ergänzung zum üblichen Haftpflicht- und Kaskoschutz gehört ein Schutzbrief mit ins Gepäck. Er übernimmt bei Pannen oder Unfällen beispielsweise die Kosten für Fahrzeugbergung, Abschleppen, Mietwagen, Hotelübernachtungen oder den Rücktransport nach Deutschland. Auch die Grüne Versicherungskarte sollte jeder bei Urlaubsfahrten ins Ausland dabei haben. Der internationale Versicherungsnachweis enthält alle wichtigen Angaben über den Fahrzeughalter, dessen Haftpflicht-Versicherung und Ansprechpartner im Gastland, an die sich auch ausländische Geschädigte wenden können. In Ländern wie Polen und Türkei ist die Grüne Karte für die Einreise sogar vorgeschrieben. Der Versicherungsnachweis ist kostenlos über den Versicherer erhältlich. Versicherte der Versicherungskammer Bayern können die Grüne Karte auch über Internet unter www.vkb.de anfordern. Zur besseren Dokumentation des Unfalls empfiehlt sich ein mehrsprachiger Europäischer Unfallbericht, der ebenfalls kostenlos bei der Versicherungskammer Bayern erhältlich ist.

Verbesserter Schutz für Unfallopfer
Um die Schadenregulierung bei einem unverschuldeten Unfall innerhalb der Europäischen Union (EU) zu erleichtern, ist seit Januar dieses Jahres jeder europäische Versicherer dazu verpflichtet, in jedem Mitgliedsland der EU einen Beauftragten für die Schadenregulierung zu benennen. Der Unfallgeschädigte erhält damit erstmals die Möglichkeit, seine Ansprüche nach Rückkehr aus dem Urlaub in seinem Heimatland direkt gegenüber dem Versicherer des ausländischen Fahrzeugs geltend zu machen. Zu erfahren sind diese Regulierungsstellen beim Zentralruf der deutschen Autoversicherer telefonisch unter 01802 - 50 26 oder im Internet unter www.zentralruf.de.

Quelle: versicherungsnetz.de / Autor: Versicherungskammer Bayern

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