Das kleine Einmaleins der Tourenplanung


Massentouren:

Massentouren nenne ich alles, was über 30 Fahrzeuge hinaus geht.

Nicht nur, dass es hier auch erheblich schwieriger wird "alle Schäfchen" beisammen zu halten, auch gibt es bestimmte gesetzliche Bestimmungen, die man beachten oder zumindest kennen sollte.

Ab einer Größe die 10 Fahrzeuge übersteigt, kann man im Rückspiegel nicht mehr abschätzen ob noch alle da sind.

Es ist daher unerlässlich, sich vorher abzusprechen, wie man dem "Führenden" Zeichen gibt, dass der "Rest" verlorengegangen ist.

Das Prinzip ist einfach: Jeder achtet auf seinen Hintermann; sollte dieser es nicht über eine Ampel schaffen oder sonst irgendwie den Anschluss verlieren, gibt er Lichthupe, die der Vorausfahrende nach vorne weitergibt, bis das Führungsfahrzeug erkennt - da hinten gibt es ein Problem. Sobald sich dann räumlich die Möglichkeit ergibt, wird angehalten und gewartet. 
Ist das vorausfahrende Fahrzeug nicht mehr erkennbar, so gilt:
So lange dem Straßenverlauf folgen, bis man die anderen wieder eingeholt hat.
Grundregel ist:
An jeder Abbiegung oder Kreuzung, an der sich die Tourrichtung ändert, auf den Hintermann warten, damit der weiß, wo's hingeht. So kann - auch wenn sich die Gruppe auseinanderzieht - die Richtung gehalten werden und es wird vermieden, dass jemand in die Irre fährt.

Wenn jedem diese einfachen Regeln klar sind, gibt es auch keine "Panik", den Vordermann zu verlieren; es wird nicht mehr über die letzte Ampel gespurtet oder mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Ortschaft gerast, ohne Rücksicht auf Verluste - nur um den Vordermann wieder einzuholen.
An der nächsten Kreuzung wird gewartet!

Trotzdem empfiehlt sich zu Anfang der Tour - falls es doch geschehen sollte - die Handynummern einiger Leute untereinander auszutauschen und so sicherzustellen, daß eine evtl. verlorene Gruppe den anderen wieder "zugeleitet" werden kann.

Ganz wichtig auch: Es wird nicht "gesperrt"! Hilfreich gemeint, um den Konvoi zusammenzuhalten, kann das eine ganze Menge Ärger verursachen. Spätestens wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer dem MX reinfährt. Der hat da nun mal quer auf der Hauptstrasse stehend nichts zu suchen... d.h. eine Schuldfrage wird hier nicht eindeutig zu Lasten des anderen zu verteilen sein. Das möchte sich jeder, der über "Sperren" nachdenkt, genau überlegen. Auch den Ärger, den das für den "Tourführer" bedeuten kann, wenn bei seiner Tour "gesperrt" wurde und evtl. jemand darüber anfängt nachzudenken ob es sich um eine genehmigungspflichtige Veranstaltung handeln könnte (vgl folgendes), möchte ich z.B nicht haben. Ich persönlich sehe jede unserer Touren als "Sternfahrt" mit gemeinsamen Endpunkt zum gemeinsamen Abendessen; dieser Charakter geht durch "Sperren" verloren.
Daher werde ich eine Tour abbrechen wenn jemand zu "sperren" anfängt und kann es auch nur jedem "Touranführer" empfehlen.

Ein weiterer sehr! wichtiger Punkt - sind im Zusammenhang mit "Großveranstaltungen" einige Bestimmungen der STVO.
Am schwierigsten ist wohl der Punkt abzugrenzen, ab wann handelt es sich bei einer größeren Tour um eine "
meldepflichtige Veranstaltung"

Eine Frage beim Ministerium für Verkehr- Bau und Wohnungswesen hat einige Eckpunkte klargestellt.
Wir stellen den Wortlaut der Antwort einmal unkommentiert hier ein:

...Die Erlaubnispflicht motorsportlicher Veranstaltungen richtet sich nach §29 Abs 2 der Straßenverkehrs- Ordnung (STVO) in Verbindung mit den dazu gehörenden Verwaltungsvorschriften. Motorsportliche Veranstaltungen sind nach Nummer I.1 der VwV STVO zu §29 der Abs 2  STVO stets erlaubnispflichtig, wenn 30 Fahrzeuge und mehr am gleichen Ort starten oder ankommen.

Unterhalb einer Marge von 30 Fahrzeugen sind sie erlaubnispflichtig, wenn eine Durchschnittsgeschwindigkeit bzw. eine Mindestgeschwindigkeit, die Fahrzeit oder die Streckenführung vorgegeben wird, die Ermittlung des Siegers nach meistgefahrenen Kilometern erfolgt, Kontrollstellen angefahren werden müssen selbst wenn die Streckenwahl  freigestellt ist - Sonderprüfungen abgelegt werden müssen oder es sich um einen geschlossenen Verband handelt. Ein geschlossener Verband ist eine geordnete einheitlich geführte und als Ganzes erkennbare Fahrzeugmehrheit. Maßgebend für die Erkennbarkeit ist  z.B die einheitliche Kennzeichnung der Fahrzeuge durch Wimpel, Schilder, Fahrzeugart- und farbe oder Beleuchtung.

Wenn durch eine motorsportliche Veranstaltung nur einer der genannten Faktoren erfüllt ist, macht dieser Faktor die Veranstaltung insgesamt erlaubnispflichtig.

Unterhalb von 30 Fahrzeugen sind motorsportliche Veranstaltungen nicht erlaubnispflichtig, wenn die Streckenwahl freigestellt ist, keine Kontrollstellen vorhanden sind und keine Bewertung der Fahrzeit erfolgt.

Soweit die Auskunft des Bundesministerium für Verkehr Bau- und Wohnungswesen, Stand Januar 2001.

Weitere Informationen findet man sicher in der STVO und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften. Wer es aber noch genauer, evtl für ein bestimmtes Event, wissen möchte, dem empfehle ich bei der zugehörigen Zulassungsstelle bzw. der zuständigen Behörde für die bevorstehende Veranstaltung alles weitere abzuklären.

 

Wer als Tourführer den Teilnehmern die wichtigsten dieser Regeln als Merkblatt aushändigen möchte, für den haben wir sie in Kurzform auf einer Extra-Seite zusammengefasst:
Tourregeln

 

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Version vom 30.06.2002